Jan
08

Ich war einige Jahre Kunde bei Briefmarkenversendern, man hat also meine Daten.

Die Tage bekomme ich von einem Briefmarkenhaus im Süden eine Sendung, schön frankiert.

Ich dachte mir erst nichts dabei, wurde aber dann stutzig, weil ich sowas nie bestellt hätte, und dann noch zu 49,95 €!

Ich rief also an, die Reaktion:"Oh, das tut mir leid, das war ein Versehen, wir schicken einen Retourenbeleg."

So weit so gut oder auch nicht, es wird einem also einfach so etwas zugesandt im Werte von ca. 50 Euro, und viele werden einfach zahlen.

Gestern nun kam ein Umschlag mit dem Retourenbeleg.

Die Original-Verpackung war natürlich beschädigt, und der große Block konnte ja auch nicht gefaltet werden, also habe ich sie mit Pappe geflickt, dann zur Post.

Der Retourenbeleg war, glaube ich, 1,45 €, die Sendung aber über 4 € lt. Postmitarbeiter.

a) muss doch die Briefmarkenfirma wissen, was sie mir geschickt hat (und auch damit rechnen, dass die Verpackung unbrauchbar ist) und entsprechend richtig frankieren,

b)  zwingt man den Kunden, zur Post zu fahren!

Ich dachte immer, der Kunde ist König!

Ich habe nicht nachfrankiert, nun kann es also sein, dass die Firma das Päckchen nicht annimmt und zurückschickt, dann müsste ich Strafporto zahlen, kann ich dann auch verweigern?

Muss es es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Wo führt ein solches Gebahren noch hin?

Aber ich meckere ja immer.

Stimmt, aber nicht ohne Grund!

Diethelm

4 Kommentare zu Neue Abzockmasche? (1130)
  1. ich mal wieder ;-)
    § 241a BGB
    Lieferung unbestellter Sachen

    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat."

    Tipp an den Verbraucher: Ab sofort müssen Sie nichts mehr aufbewahren und vor allem nicht bezahlen, was Sie nicht bestellt haben. Ausnahme: Sie konnten erkennen, das die Sendung nur versehentlich zu Ihnen gelangt ist.

    Toller Kommentar!
    Leider wird es genug Leute geben, die sowas einfach zahlen, und damit rechnen die Firmen!
    Diethelm
    09.01.2011 15:01
  2. ich mal wieder ;-)
    Tja, schön blöd! Informieren muss man sich schon selber.

    Du bist einfach blöd, kann ja nicht jeder so clever sein wie DU, ich weiß das, aber weiß Lieschen Müller das auch? Nein! Und genau für solche Leute poste ich Informationen, aber das ist sicher zu hoch für Dich!
    Diethelm
    09.01.2011 23:01
  3. ich mal wieder ;-)
    Hast Du Dir den Satz mal durchgelesen?
    "Du bist blöd, aber es kann nicht jeder so clever sein wie Du" ?
    Wie bitte? Kannst Du mir den Satz mal erklären?
    Und woher willst Du wissen was "Lieschen Müller" weiß?
    Wenn "solche Leute" - diese Verallgemeinerungen sind einfach fies -
    in der Lage sind Deinen Blog zu finden, dann können sie auch googeln, das darfst Du aber glauben ;-)

    Also, in Zukunft erst Gehirn einschalten, dann posten.
    Oder einfach mal den Mund halten.
    Gruß Ich

    Schon 'mal 'was von Ironie gehört? Und blöd heißt ja nicht "dumm", sondern "nervig", und das bist Du!

    Diethelm
    13.01.2011 11:01
  4. ich mal wieder ;-)
    Na, das hättest Du doch gleich sagen können ;-)
    Nervig ist ok, das will ich ja auch sein.
    Schöne Grüße von der Nervensäge

    Dann wäre das ja geklärt
    Diethelm
    17.01.2011 16:01
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